Von Sylvie Goulard
Das geopolitische Gewicht des Vereinigten Königreichs (UK), seine wirtschaftliche und finanzielle Macht sowie sein Engagement für Demokratie und für eine offene Wirtschaft rechtfertigen umfassende Bemühungen, damit dieses Land in der Europäischen Union verbleibt.
Allerdings betrifft das zukünftige Verhältnis des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union alle Mitgliedstaaten und –völker. Ein Klärungsprozess sollte die Unklarheiten beseitigen, die schon seit Jahrzehnten ihre Beziehungen kennzeichnen. Es ist nur recht und billig, eine Übereinkunft zu erzielen, bei der die Rechte jedes einzelnen den Pflichten entsprechen, die er auf sich nimmt. Ein Volk sollte auch nicht dazu aufgefordert werden, sich in einem Volksentscheid über einen Text zu äußern, dessen rechtliche Auswirkungen ungewiss sind.
In Brüssel haben die Verantwortlichen außerhalb des juristischen Rahmens der Union am 19. Februar eine internationale „Vereinbarung“ vereinbart. Dabei handelt es sich um ein bestenfalls zweifelhaftes Instrument[1], bei dem alle Beteiligten schlecht wegkommen könnten. Gerechtfertigt durch wenig stichhaltige Präzedenzfälle[2] verschleiert diese Entscheidung, wie sehr der Kompromiss die Eurozone benachteiligt und wie sehr Erfordernisse der Demokratie und wirtschaftlicher Konkurrenzfähigkeit dabei nicht berücksichtigt wurden.
Ein einfacher Vergleich der Erklärungen von François Hollande und von David Cameron am Ende des EU-Gipfels zeigt, wie weit die Standpunkte auseinanderklaffen.
[1] Eine umfassendere Studie enthält zum Beispiel das von unabhängigen Experten verfasste Dokument der Erasmus-Universität Rotterdam für die Generaldirektion Interne Politikbereiche, Abteilung C (Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten) über die Neuverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
[2] Juristischer Dienst des Rates (8. Februar 2016, JUR 64). In den Jahren 1992 (Dänemark) und 2009 (Irland) ging es darum, den Völkern, die ein Vertragsprojekt abgelehnt hatten, spezifische Zusicherungen zu machen. Die Zugeständnisse hatten nicht den gleichen Einfluss auf die verabschiedete Gesetzgebung (hier, in Angelegenheiten des Finanzwesens oder des Freihandels) und verursachten keine Zusätze zu den Verträgen (hier, die beispiellose Intervention der nationalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess).
1. Eine zweifelhafte Vereinbarung
Die Vereinbarung wird mal als „Instrument zur Auslegung der Verträge[3]“, mal als „im Einklang mit den Verträgen[4]“ und dann wiederum als „rechtsverbindlich[5]“ dargestellt.
Sie [die Vereinbarung] enthält einige unverfängliche Wiederholungen (beispielsweise die Prinzipien der Kompetenzverteilung, der Subsidiarität oder der freien Organisation der Sozialsysteme, die bereits in den Verträgen enthalten sind). Einige Formulierungen sind jedoch so gestaltet, dass nicht juristische versierte Leser irregeführt werden.
Gewisse scheinbar zwingende Verpflichtungen sind rechtlich gesehen nichts weiter als fromme Wünsche und werden überdies von den verschiedenen Beteiligten unterschiedlich interpretiert.
Folglich sind Staats- und Regierungschefs nicht befugt, sich verbindlich zu einer künftigen Revision der Verträge zu verpflichten, wie beispielsweise in der Klausel für „immer engere Union“ im Abschnitt C Souveränität.
Am Ende des EU-Gipfels hat François Hollande ausdrücklich in einer Pressekonferenz erklärt: „Eine baldige Revision der Verträge ist nicht vorgesehen. Und wenn eines Tages eine Revision der Verträge stattfindet, ich weiß im Übrigen nicht, wann, dann werden die heute präzisierten Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt in den Prozess einfließen. Bis dahin allerdings wird es keine Revision der Verträge geben, und das war eine Position, die ich unbedingt eingehalten haben wollte.“ Die eingegangene Verpflichtung wird also sogleich relativiert.
David Cameron behauptet seinerseits das Gegenteil: „Der Europäische Rat hat sich klar ausgedrückt, dass der Vertrag an zwei entscheidenden Stellen geändert wird: <…> zur Vereinbarung der Beziehungen zwischen den Ländern der Eurozone und der Länder, die nicht zur Eurozone gehören, und zur Befreiung des Vereinigten Königreichs von der Klausel der immer engeren Union[6]“.
Damit scheinen die Grenzen der konstruktiven Zweideutigkeit voll ausgereizt.
Ebenso wenig können die Staats- und Regierungschefs Änderungen in der Gesetzgebung vorgreifen. Nun sieht aber die Vereinbarung beispielsweise vor, dass die Europäische Kommission Gesetzesänderungen bezüglich der Sozialleistungen vorschlägt, die Arbeitsmigranten innerhalb der EU erhalten. Das betrifft sowohl den Kindergeld-Export als auch beitragsunabhängige Leistungen für Erwerbstätige im Ausland. Es bleibt jedoch dem Europäischen Parlament vorbehalten, Gesetze zu verabschieden, die ihm sinnvoll erscheinen; es weiß also niemand im Voraus, was der Gesetzgebungsprozess bringt, wo es mit dem Ministerrat auf gleichem Fuß steht.
In Sachen Finanzdienstleistungen klaffen die Interpretationen von François Hollande und von David Cameron frappierend auseinander. Der französische Präsident „wollte nicht, dass für den Finanzplatz London im Vergleich zu anderen Orten in der Europäischen Union unterschiedliche Vereinbarungen bestehen“: vielmehr wollte er, „dass die gleichen Regeln unter der gleichen Aufsicht gelten, mit den gleichen Organen und den gleichen Instanzen, die deren Anwendung überprüfen.“ Dies erscheint völlig damit übereinzustimmen, was ein gemeinsamer Binnenmarkt sein sollte.
David Cameron ist jedoch der Ansicht, dass „die Verantwortung für die Aufsicht über die finanzielle Stabilität des Vereinigten Königreichs in Händen der Bank von England liegt.“
Letztlich darf nicht angenommen werden, dass die Einführung einer „Bremse“, mittels derer die nationalen Parlamente[7] die Annahme europäischer Gesetzgebung blockieren könnten, weitreichende Auswirkungen haben wird. Die Staats- und Regierungschefs übertragen durch diese Vereinbarung[8] dem Ministerrat die Macht, „einen Gesetzgebungsakt nicht weiter prüfen“ obwohl doch die gesetzgebende Gewalt, wie gesagt auf zwei Zweigen ruht, nämlich dem Ministerrat und den Europäischen Parlament. Das Protokoll Nr. 2, das den heute in Kraft befindlichen Verträgen beigefügt ist, räumt den nationalen Parlamenten eine Art Warnungsrecht ein, geht allerdings nicht darüber hinaus. In der Vereinbarung überwiegt der Geist der Blockade über den Gestaltungswillen.
Die grundlegende Frage, ob die demokratische Kontrolle europäisch oder gemischt (Intervention der nationalen Parlamente in der europäischen Gesetzgebung) sein muss, verdient eine gründlichere Auseinandersetzung.
Die Verträge durch die Hintertür zu ändern und gleichzeitig das Gegenteil zu behaupten ist keine gute Praxis. Die Existenz einer unionseigenen Rechtsordnung, die kraft der konstanten Jurisprudenz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 26/62 Van Gend en Loos)[9] direkte Rechte für Unternehmen und Bürger schafft, ist nicht nur eine abstrakte Fragestellung für Juristen.
[3] EUCO 1/16 Anhang I, Absatz 3
[4] EUCO 1/ 16, I, 2.
[5] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates EUCO 1 / 16, I. 3. (iii)
[6] Erklärung des britischen Premierministers nach dem EU-Gipfel vom 19. Februar 2016
[7] Dies steht für 55 % der Stimmen, die den nationalen Parlamenten zugewiesen sind, über einen Zeitraum von 12 Wochen
[8] § 3 des Abschnitts C „Souveränität“
[9] Diese Anordnung verfügt: „Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft stellt eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts dar, zu deren Gunsten die Staaten, wenn auch in begrenztem Rahmen, ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben; eine Rechtsordnung, deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Einzelnen sind.“
2. Konkrete Folgen für Bürger und Unternehmen
Die Entscheidung für eine internationale Vereinbarung[10] stellt einen Rückschritt dar, weil seit der Gründung der Europäischen Union immer besonderer Wert auf die Schaffung einer „integrierten Rechtsordnung“ gelegt wurde, die eben nicht unter internationales Recht fällt.
Die rechtlichen Folgen der Vereinbarung vom 19. Februar für die Bürger und wirtschaftlichen Akteure sind in diesem Stadium also sehr ungewiss. Betroffen sein könnte zum Beispiel ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, dem im Vereinigten Königreich gewisse Sozialrechte versagt würden. Allein der Gerichtshof könnte letztlich über die Reichweite der Vereinbarung entscheiden.
Ebenso könnte sich ein Finanzunternehmen, das durch eine von Großbritannien aufgestellte Vereinbarung beeinträchtigt wird, im Namen finanzieller Stabilität und entgegen der gemeinsamen Gesetzgebung der 28 Mitgliedstaaten an die Justiz wenden, weil infolge der Finanzkrise bedeutsame gesetzgeberische Anstrengungen in 28 Staaten unternommen wurden, um eine Zersplitterung zu vermeiden. Die endgültige Fassung der Vereinbarung ist zwar besser als der ursprüngliche Vorschlag von Donald Tusk, sie bleibt jedoch voller Unklarheiten, über die der Gerichtshof das letzte Wort haben wird[11]. Dies bleibt richtig, unabhängig von der Erklärung von Donald Tusk im Europäischen Parlament: „Die Entscheidung über die Vereinbarung ist im Einklang mit den Verträgen und kann nicht vor dem EuGH aufgehoben sein.[12]”
Es ist nicht die feine Art seitens der Staats- und Regierungschefs, eine derart verwirrende Vereinbarung zu vereinbaren und dann die letztliche Verantwortung für die Rettung des gemeinsamen Rahmens auf die Richter abzuwälzen.
Die Vereinbarung, die nur einem einzigen Staat dient, nämlich dem Vereinigten Königreich – weil es mächtig ist und mit dem Austritt drohte – verleugnet das Grundprinzip, nach dem für alle dieselben Regeln gelten sollen. Oder wenn die Vereinbarung keine Wirkungskraft hat, ist es nichts weiter als ein schlechter Handel für alle Beteiligten.
Nach Prüfung erscheint es, dass – weit davon entfernt, die Briten zu diskriminieren – die Vereinbarung eher zu Lasten der Eurozone abgeschlossen wurde.
[10] … welche die Briten unbedingt bei den Vereinten Nationen einreichen wollen.
[11] Die Abmachung selbst verweist im Übrigen für die Auslegung der Freihandelsbeschränkungen auf den Gerichtshof der Europäischen Union.
[12] Donald Tusk, Plenum 24. Februar 2016
3. Die Diskriminierung der Eurozone[13]
Die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beruhen auf Verträgen, die von allen Beteiligten unterzeichnet und ratifiziert worden sind[14]. In diesen Verträgen hat das Vereinigte Königreich offiziell die folgende Regel akzeptiert: „Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.“ (Artikel 3.4 Europäischer Unionsvertrag).
Zu einer Einheitswährung gehört ein einheitlicher institutioneller Rahmen. Deshalb nehmen britische Abgeordnete im Europäischen Parlament, britische Richter am Gerichtshof oder der aus dem Vereinigten Königreich stammende Kommissar in vollem Umfang an Entscheidungen teil, die die Eurozone betreffen.
Seit Maastricht sind die Verträge also unausgewogen zu Gunsten des Vereinigten Königreichs[15]; damals war der Gedanke gewesen, dass eines Tages alle Mitgliedstaaten der Eurozone beitreten würden[16]. Es wurde daher nicht für notwendig erachtet, für eine Situation, die als vorübergehend eingeschätzt wurde, doppelte Institutionen einzurichten. In den 1990er Jahren versprach Tony Blair noch einen Volksentscheid über die Einführung des Euros.
In der Vereinbarung wird eine Tatsache anerkannt: „haben folglich nicht alle Mitgliedstaaten den Euro als Währung[17]“. Diese unverfänglich erscheinende Erwähnung, da das Vereinigte Königreich ja in der Tat das Pfund Sterling behalten hat, stellt eine wesentliche rechtliche Änderung dar. David Cameron hat sich im Übrigen bei seiner Pressekonferenz eines Sieges gebrüstet, indem er sagte: „Zum ersten Mal hat die Europäische Union explizit anerkannt, dass sie mehr als eine Währung hat.“
Die internationale Vereinbarung gesteht ein, dass es keine Einheitswährung mehr gibt, ohne aber die entsprechenden institutionellen Schlussfolgerungen zu ziehen: Der Entscheidungsrahmen bleibt ein Einheitsrahmen.
Die relevante Passage in der Vereinbarung macht die Zweideutigkeit klar: „Es wird anerkannt, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die nicht an der weiteren Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, keine Hindernisse für eine solche weitere Vertiefung schaffen werden, sondern diese erleichtern werden, während bei diesem Prozess umgekehrt die Rechte und Zuständigkeiten der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten geachtet werden.[18]
Wenn die Briten die „Rechte und Kompetenzen“ behalten, die sie aufgrund der Verträge innehatten, behalten sie einen vollständigen Platz in den Institutionen (Parlament, Kommission, Gerichtshof), einschließlich ihres Abstimmungs- und Entscheidungsrechts über Angelegenheiten, die nur die Eurozone betreffen. In einer künftigen, einstimmig verabschiedeten Revision der Verträge werden sie überdies das Recht haben, gewisse Forderungen zu stellen und das Fortschreiten der Eurozone sogar zu blockieren.
Der französische Staatschef erklärte bei seiner Pressekonferenz zwar, dass „das Vereinigte Königreich kein Veto über die Eurozone besitzt“, oder noch sagte: „Was ich nicht will, ist dass das Vereinigte Königreich den Fortschritt der Eurozone verhindern, behindern oder bremsen kann, oder sich in einer von den gemeinsamen Regeln abweichenden Situation befindet“ – der Rechtsstatus, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, beweist eher das Gegenteil.
Es ist durchaus möglich, dass eine künftige britische Regierung ihr Wort hält und sich den notwendigen Fortschritten der Eurozone nicht in den Weg stellt, die ja übrigens größtenteils in ihrem eigenen Interesse sind. Wenn sich aber unter dem Druck der öffentlichen Meinung und der City die strengste Auslegung des Rechts durchsetzt, könnten die anderen Mitgliedstaaten dem nichts entgegen setzen. Die soeben abgeschlossenen Verhandlungen bestätigen (wenn dies denn noch notwendig war), dass die Briten nicht damit scherzen, was sie als ihr nationales Interesse ansehen.
Wie die Vereinbarung vorsieht, wird dem Vereinigten Königreich ein Status zuerkannt, der noch exorbitanter ist als der, den es heute schon besitzt. Einerseits erreicht David Cameron, obwohl er nachdrücklich sagt, dass „er niemals der Eurozone beitreten wird[19]“, dass die britischen Euroaabgeordneten, der Kommissar und die Richter weiterhin an allen die Eurozone betreffenden Entscheidungen beteiligt sind; das Land behält weiterhin vollständig sein Recht, sich jeglicher künftiger formellen Revision der Verträge zu widersetzen, einschließlich Verfügungen, die die Eurozone betreffen.
Andererseits wird er ausdrücklich von jeglichem Beitrag zum Sicherheitsfonds der Eurozone befreit und hat die Macht, im Gesetzgebungsprozess vom Europäischen Rat zu verlangen, Entwürfe zur Bankenunion erneut zu überprüfen[20][21].
Diese letztgenannte Maßnahme (die jedem Nicht-Euro-Mitgliedsstaat offen steht) ist besonders ungünstig: sie könnte dazu führen, dass der Gesetzgebungsprozess in Bankangelegenheiten verlangsamt wird, indem technische Dossiers beim Europäischen Rat erneut hochgekocht werden. Zur Erinnerung: Aufgrund der Verträge wird letzterer „nicht gesetzgeberisch tätig“ (Artikel 15.1 EUV).
Der Regierung des Vereinigten Königreichs steht es frei, souverän zu entscheiden, die Einheitswährung nicht anzunehmen. Dadurch verschwindet jedoch die bisherige Übergangssituation. Man fragt sich, warum die Staats- und Regierungschefs der Eurozone nicht auf eine formelle Revision der Verträge gedrängt haben, die diese Entscheidung bestätigt und die Rechte und Pflichten jedes einzelnen entsprechend angleicht.
Die Vereinbarung ist schlecht gestaltet und wurde entgegen demokratischer Mindestanforderungen ohne öffentliche Debatte angenommen.
[13] Wenn man von der Eurozone spricht, schließt das Räsonnement ebenso diejenigen Staaten mit ein, die letztlich dazugehören wollen (26 von 28)
[14] Seit der letzten formellen Revision im Jahre 2009, Vertrag über die Europäische Union, Vertrag über das Funktionieren der EU, der aus verschiedenen Protokollen besteht
[15] und Dänemarks; diese beiden Staaten genießen eine Ausnahmeregelung
[16] wie das Protokoll 14 über die Eurogruppe zeigt
[17] EUCO 1/16, Anhang I, Absatz 4
[18] EUCO 1/ 16, Anhang I, Abschnitt A Wirtschaftliche Gouvernanz, § 2
[19] Die oben erwähnte Pressekonferenz von David Cameron
[20] EUCO 1 / 16, Anhang II. Die Bankenunion, die ausschließlich von den Ländern der Eurozone geschlossen wurde.
[21]Im letzten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2014-2020) hat Frankreich 1, 6 Milliarden Euros pro Jahr ( was sie zum größten Beitragszahler machte) bei einer gleichzeitigen britischen Beitragsminderung finanziert und Italien hat 1,2 Milliarden Euro beigetragen.Zu Zeiten von Margaret Thatcher hat sich dieser Abschlag bei der britischen Beitragszahlung noch erklären lassen, heutzutage ist er jedoch ungerechtfertigt.
4. Ein undemokratischer Vorgang
Die Zugehörigkeit des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union betrifft alle Europäer. Wie wir eben gezeigt haben, enthält die Vereinbarung Entscheidungen, die debattiert werden sollten. Sie wurde jedoch hinter verschlossenen Türen getroffen und das Thema wird weiterhin so behandelt, als beträfe es nur die Briten.
Dieses Ungleichgewicht birgt das Risiko neuer Meinungsfrustration. Und wieder, wie damals im Jahr 2004, als ohne öffentliche Debatte Mitgliedschaftsgespräche mit der Türkei eröffnet wurden, oder als die Krise der Eurozone hinter verschlossenen Türen geregelt wurde, interessiert sich der Europäische Rat wenig für die Europäer.
In grober Missachtung der Vision der Gründerväter der Union[22] behandeln die Verantwortlichen die Union wie einen Staatenbund und kehren das Erfordernis des Einverständnisses der Bürger unter den Teppich, während die auseinanderklaffenden Erklärungen der Unterzeichner der Vereinbarung große Verwirrung stiften können. Man muss sich also bei all dieser Verwirrung nicht wundern, dass die Euroskeptik und sogar Zweifel an Europa unter den Pro-Europäern steigen.
Die Institutionen der Europäischen Union wurden eingeschränkt auf die Mitwirkung bei undurchsichtigen Machenschaften. Diese Arbeit hat unweigerlich dem Hauptprojekt von Donald Tusk[23] in die Hände gespielt, allerdings nur am Rande, da die Ausgangsbasis (die internationale Vereinbarung) ja eine „take it or leave it“- Situation war.
Die Kommission hat ihre traditionelle Rolle als Hüterin der Verträge nicht erfüllt (Artikel 17 Unionsvertrag), weil sie die Nutzung eines ungewissen Instruments anerkannt hat, das im Widerspruch zu den Verträgen steht.
Obwohl dabei grundlegende Dinge auf dem Spiel standen – der mögliche Ausstieg eines nicht unwesentlichen Mitgliedstaats – hat das europäische Parlament es versäumt, die öffentliche Debatte vor dem EU-Gipfel in die Gänge zu bringen. Die Teilnahme dreier Europaabgeordneter und des Präsidenten Martin Schulz[24] an den Beratungen der Mitarbeiter der Staats- und Regierungschefs, ohne genaues Mandat der Vollversammlung, ersetzt weder eine Diskussion im Plenarsaal, noch die Abstimmung über eine Resolution.
David Cameron weigerte sich, vor den Plenum zu sprechen, was nicht gerade von einem großen Respekt für diese Institution zeugt. Die EZB, deren Meinung bei einer formellen Revision der Verträge veröffentlicht worden wäre, konnte die Bürger und Entscheidungsträger nicht über die möglichen Folgen aufklären.
Sich eines internationalen Arrangements zu bedienen heißt also in der Praxis, die Institutionen auszuhebeln. Vom organisierten Europa bleibt am Ende dieser Verhandlungen nicht viel übrig.
Ob beabsichtigt oder nicht, diese Entscheidung hat ebenso zur Folge, dass die nationalen Parlamente der 27 Mitgliedstaaten an den Rand gedrängt werden, auch wenn die Modalitäten der Ratifizierung ganz definitiv vom Verfassungsrecht eines jeden Mitgliedstaats abhängen.
Letztlich stellt die Vereinbarung noch eine beispiellose Besonderheit dar: sie „hört auf zu existieren“, falls sich das britische Volk in einer Volksabstimmung (die für den nächsten 23. Juni angesetzt ist), dazu entschließt, die Europäische Union zu verlassen. Es wäre noch seltsamer, die Briten alleine über ihre Relevanz entscheiden zu lassen, denn wenn sie sich entschlössen, in der Union zu verbleiben, träte sie in Kraft, mit erheblichen Folgen für die Eurozone sowie für die europäischen Staatsangehörigen, die im Vereinigten Königreich leben, oder die nichtbritische Banken und Finanzakteure mit Sitz in London.
[22] „Wir einigen keine Staaten. Wir verbinden Menschen.“ Monnet.
[23] Herausgegeben am 2. Februar 2016, EUCO 4 / 16 ff.
[24] Die Vereinbarung EUCO 1 / 16 erwähnt deren Teilnahme: „UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der vom Präsidenten und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zum Ausdruck gebrachten Auffassungen …“
5. Konkurrenzfähigkeit wird vernachlässigt
Dieser letzte Punkt ist nur scheinbar geringfügiger. Die Vereinbarung beschränkt sich darauf, ein paar Gemeinplätze zu rekapitulieren und enthält keine ernsthaften Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Union, noch des Binnenmarktes, obwohl wir bereits im Hintertreffen sind, was den digitalen Bereich oder den Dienstleistungshandel betrifft.
Dies ist eine verpasste Chance, auf eine besonders begründete britische Forderung zu reagieren. Die Tatsache, dass David Cameron sich damit zufrieden gibt wird nicht ausreichen, die europäischen Volkswirtschaften wieder in Schwung zu bringen, die sich gerade in einer Wachstumsflaute befinden.
Diese Lücke zeigt, wie sehr die Staats- und Regierungschefs letztlich einer kleinen Vereinbarung untereinander Vorrang geben, statt Entscheidungen, die die reale Welt betreffen. Bei ihren Treffen traten die wirtschaftliche Lage, Arbeitslosigkeit und die Schwierigkeiten, die Unternehmen bei grenzübergreifender Arbeit haben in den Hintergrund.
Schlussfolgerung
Am Ende des europäischen Gipfels präsentierten Frankreichs Präsident François Hollande und David Cameron konträre Auffassungen über die Vereinbarung, die sie soeben abgeschlossen hatten.
In Anbetracht des Ausmaßes dieser Widersprüchlichkeit bedarf die Vereinbarung des 19. Februar einiger Klarstellungen. In gewissen Bereichen betrifft sie die Interessen Frankreichs und der Eurozone. Ganz gewiss verschleiert sie die Klarheit der gemeinschaftlichen Rechtsordnung.
Vor dem 23. Juni, dem Datum, an dem das britische Referendum abgehalten werden soll, muss in den nationalen Parlamenten, einschließlich des französisches Parlaments, eine öffentliche Debatte geführt werden, um festzustellen, ob das angewandte Instrument angemessen ist, und wenn ja, ob die Vereinbarung unter Berücksichtigung ihres Status fair ist.
Die nationalen Parlamente können nicht ihres Mitspracherechts beraubt werden, nachdem das Europaparlament als Institution neutralisiert wurde.
Am Ende wird sich zweifellos abzeichnen, dass die einzige eindeutige Lösung, die dem Vereinigten Königreich und seinen Partnern angeboten werden kann und die Weiterführung der Debatte mit Bedingungen, die ihrer Beziehungen würdig sind, darin besteht, die Verträge formell zu revidieren und dabei für das Vereinigte Königreich (und gegebenenfalls auch für andere) Rechte vorzusehen, die den Verpflichtungen entsprechen, die es bereit ist, einzugehen.
Sylvie Goulard ist Mitglied des Europa-Parlamentes und Vizepräsidentin von United Europe