{"id":1595,"date":"2014-04-08T21:16:29","date_gmt":"2014-04-08T21:16:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.united-europe.eu\/?page_id=1595"},"modified":"2019-07-21T20:34:59","modified_gmt":"2019-07-21T18:34:59","slug":"satzung-united-europe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.united-europe.eu\/de\/ueber-uns\/satzung-united-europe\/","title":{"rendered":"Satzung United Europe"},"content":{"rendered":"<h2 id=\"satzung-des-vereins-united-europe\">SATZUNG DES VEREINS UNITED EUROPE<\/h2>\n<address>VOM 9. JANUAR 2014<\/address>\n<address>\u00a0<\/address>\n<h3 id=\"praeambel\">\u00a0PR\u00c4AMBEL<\/h3>\n<p>Die Initiative \u201eUnited Europe\u201c widmet sich der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Wir f\u00f6rdern die europ\u00e4ische Einigung und erarbeiten Vorschl\u00e4ge zur Gestaltung einer guten, gemeinsamen Zukunft in Europa und in guter Nachbarschaft mit der \u00fcbrigen Welt.<\/p>\n<h3 id=\"1-zweck-und-aktivitaeten\">\u00a01. ZWECK UND AKTIVIT\u00c4TEN<\/h3>\n<p>1.1 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist speziell die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Vortr\u00e4ge, Veranstaltungen und Workshops, und Treffen von Teilnehmern aus allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, und der Erarbeitung von Vorschl\u00e4gen zur Gestaltung einer guten, gemeinsamen Zukunft in Europa.<\/p>\n<p>1.2 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>1.3 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>1.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h3 id=\"2-name-sitz-geschaeftsjahr\">2. NAME, SITZ, GESCH\u00c4FTSJAHR<\/h3>\n<p>2.1 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;United Europe e.V.&#8220;.<\/p>\n<p>2.2 Er ist im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p>2.3 Der Verein ist international aktiv und hat seinen Sitz in Hamburg.<\/p>\n<p>2.4 Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3 id=\"3-mitgliedschaft\">3. MITGLIEDSCHAFT<\/h3>\n<p>3.1 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p>3.2 \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<h3 id=\"4-beendigung-der-mitgliedschaft\">4. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<\/h3>\n<p>4.1 Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>\u2022 durch freiwilligen Austritt,<br \/>\n\u2022 mit dem Tod bzw. der Aufl\u00f6sung des Mitglieds,<br \/>\n\u2022 durch Streichung von der Mitgliederliste,<br \/>\n\u2022 durch Ausschluss aus dem Verein.<\/p>\n<p>4.2 Der freiwillige Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten.<\/p>\n<p>4.3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>4.4 Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.<\/p>\n<h3 id=\"5-mitgliedsbeitraege\">\u00a05. MITGLIEDSBEITR\u00c4GE<\/h3>\n<p>5.1 Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n<p>5.2 Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<h3 id=\"6-organe-des-vereins\">\u00a06. ORGANE DES VEREINS<\/h3>\n<p>6.1 Die Organe des Vereins bestehen aus<\/p>\n<p>\u2022 dem Vorstand,<br \/>\n\u2022 der Mitgliederversammlung und<br \/>\n\u2022 dem oder den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern\/innen.<\/p>\n<p>6.2 Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben vertreten zudem die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer den Verein zu zweit oder einzeln zusammen mit einem Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>6.3 Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<h3 id=\"7-der-vorstand\">\u00a07. DER VORSTAND<\/h3>\n<p>7.1 Der Vorstand besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:<\/p>\n<p>\u2022 dem Pr\u00e4sidenten<br \/>\n\u2022 bis zu zwei Vizepr\u00e4sidenten<br \/>\n\u2022 dem Schatzmeister<br \/>\n\u2022 bis zu elf weiteren Mitgliedern.<\/p>\n<p>Die genaue Anzahl an Vorstandsmitgliedern wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p>7.2 Vorstandssitzungen werden vom Pr\u00e4sidenten, welcher Zeit und Ort festlegt, schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) einberufen. Der Pr\u00e4sident kann diese Aufgabe an den Vizepr\u00e4sidenten oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer delegieren. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von 10 Tagen einzuhalten.<\/p>\n<p>7.3 Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.<\/p>\n<p>7.4 Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Sitzung leitet der Pr\u00e4sident. In seiner Abwesenheit wird sie vom Vizepr\u00e4sidenten oder einem der anderen Vorstandsmitglieder geleitet.<\/p>\n<p>7.5 Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder hiermit einverstanden sind. Ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung gilt als Einverst\u00e4ndnis.<\/p>\n<p>7.6 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch auch nach dem Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<h3 id=\"8-rolle-und-organisation-des-kuratoriums\">\u00a08. ROLLE UND ORGANISATION DES KURATORIUMS<\/h3>\n<p>8.1 Das Kuratorium ber\u00e4t den Vorstand zu den inhaltlichen Schwerpunkten von \u201cUnited Europe\u201d.<\/p>\n<p>8.2 Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand benannt.<\/p>\n<h3 id=\"9-geschaeftsfuehrer\">\u00a09. GESCH\u00c4FTSF\u00dcHRER<\/h3>\n<p>9.1 Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bis zu drei besondere Vertreter im Sinne des \u00a7 30 BGB zu bestellen und sie zu erm\u00e4chtigen, als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Vereins aufzutreten und diesen zu vertreten.<\/p>\n<p>9.2 Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer berichten an den Vorstand und f\u00fchren die Gesch\u00e4fte des Vereins in \u00dcbereinstimmung mit der von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand verabschiedeten Strategie und Beschl\u00fcssen.<\/p>\n<h3 id=\"10-die-mitgliederversammlung\">\u00a010. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/h3>\n<p>10.1 Die Mitgliederversammlung ist die h\u00f6chste Instanz des Vereins, und in der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.<\/p>\n<p>10.2 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>\u2022 Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer,<br \/>\n\u2022 Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit der vom Vorstand vorgeschlagenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\n\u2022 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,<br \/>\n\u2022 Ernennung eines Wirtschaftspr\u00fcfers, wenn notwendig,<br \/>\n\u2022 Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\n\u2022 Mitgliederausschluss laut 4.4.<\/p>\n<h3 id=\"11-die-einberufung-der-mitgliederversammlung\">\u00a0 11. DIE EINBERUFUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/h3>\n<p>11.1 Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.<\/p>\n<p>11.2 Sie wird vom Pr\u00e4sidenten unter Einhaltung einer Frist von 20 Tagen durch schriftliche Benachrichtigung (Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.<\/p>\n<h3 id=\"12-die-beschlussfassung-der-mitgliederversammlung\">\u00a012. DIE BESCHLUSSFASSUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/h3>\n<p>12.1 Die Mitgliederversammlung wird vom Pr\u00e4sidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepr\u00e4sidenten oder einem anderen Vorstandsmitglied, geleitet.<\/p>\n<p>12.2 Abgestimmt wird \u00fcber die in der Tagesordnung aufgef\u00fchrten Punkte.<\/p>\n<p>12.3 Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zur \u00c4nderung der Satzung (einschlie\u00dflich des Vereinszweckes) und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist entsprechend Punkt 14 eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Enthaltungen z\u00e4hlen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>12.4 Die Abstimmung erfolgt im Allgemeinen durch Handaufheben. Sie muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>12.5 Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>12.6 Jede gem\u00e4\u00df Punkt 11 ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>12.7 Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollf\u00fchrer, welcher das Protokoll \u00fcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung f\u00fchrt. Das Protokoll ist vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten:<\/p>\n<p>\u2022 Ort und Zeit der Versammlung,<br \/>\n\u2022 die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers,<br \/>\n\u2022 die Zahl der erschienenen Mitglieder,<br \/>\n\u2022 die Tagesordnung,<br \/>\n\u2022 die einzelnen Abstimmungsergebnisse,<br \/>\n\u2022 die Art der Abstimmung,<br \/>\n\u2022 bei Satzungs\u00e4nderungen ist ferner der genaue Wortlaut der zu \u00e4ndernden Bestimmung anzugeben.<\/p>\n<h3 id=\"13-ausserordentliche-mitgliederversammlung\">13. AU\u00dfERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/h3>\n<p>13.1 Der Pr\u00e4sident kann in Abstimmung mit dem Vorstand jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn ein F\u00fcnftel aller Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand fordern.<\/p>\n<h3 id=\"14-satzungsaenderung-und-aufloesung-des-vereins\">\u00a014. SATZUNGS\u00c4NDERUNG UND AUFL\u00d6SUNG DES VEREINS<\/h3>\n<p>14.1 Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur in einer Mitgliederversammlung mit zwei Drittel der anwesenden Stimm\u00acen beschlossen werden.<\/p>\n<p>14.2 Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit drei Viertel der anwesenden Stimmen beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Pr\u00e4sident und der Vizepr\u00e4sident gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>14.3 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen zwecks unmittelbarer und ausschlie\u00dflicher Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft.<\/p>\n<h3 id=\"15-gerichtsstand\">\u00a015. GERICHTSSTAND<\/h3>\n<p>15.1 Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.<\/p>\n<p>15.2 Bei Widerspr\u00fcchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Satzung ist die deutsche Fassung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<address><a title=\"Satzung Druckversion\" href=\"https:\/\/www.united-europe.eu\/wp-content\/uploads\/2014\/04\/Statutes-13.11.07-United-Europe-bi-lingual-Normalmode.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Druckversion<\/a><\/address>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG DES VEREINS UNITED EUROPE VOM 9. JANUAR 2014 \u00a0 \u00a0PR\u00c4AMBEL Die Initiative \u201eUnited Europe\u201c widmet sich der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. 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